{"id":26253595,"date":"2025-09-02T15:27:27","date_gmt":"2025-09-02T13:27:27","guid":{"rendered":"https:\/\/masetec.liebevolleweltherrschaft.de\/?page_id=26253595"},"modified":"2025-09-03T09:47:10","modified_gmt":"2025-09-03T07:47:10","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.masetec.it\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; custom_padding=&#8220;40px||80px||false|false&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; width=&#8220;90%&#8220; custom_padding=&#8220;||12px|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; header_text_align=&#8220;left&#8220; header_font_size=&#8220;60px&#8220; header_2_text_align=&#8220;left&#8220; header_2_font_size=&#8220;50px&#8220; custom_margin=&#8220;||30px||false|false&#8220; header_font_size_tablet=&#8220;50px&#8220; header_font_size_phone=&#8220;40px&#8220; header_font_size_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; header_2_font_size_tablet=&#8220;40px&#8220; header_2_font_size_phone=&#8220;33px&#8220; header_2_font_size_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row custom_padding_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_color=&#8220;#FFFFFF&#8220; width=&#8220;90%&#8220; module_alignment=&#8220;center&#8220; custom_padding=&#8220;50px|40px|50px|40px|true|true&#8220; custom_padding_tablet=&#8220;50px|40px|50px|40px|true|true&#8220; custom_padding_phone=&#8220;|20px||20px|true|true&#8220; border_radii=&#8220;on|10px|10px|10px|10px&#8220; border_width_all=&#8220;1px&#8220; border_color_all=&#8220;#c1bebe&#8220; box_shadow_style=&#8220;preset3&#8243; box_shadow_color=&#8220;rgba(0,0,0,0.1)&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243; ul_line_height=&#8220;1.8em&#8220; header_2_font_size=&#8220;30px&#8220; header_2_font_size_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; header_2_font_size_phone=&#8220;27px&#8220; header_2_line_height=&#8220;1.1em&#8220; header_3_font_size=&#8220;24px&#8220; header_3_line_height=&#8220;1.1em&#8220; header_3_font_size_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; header_3_font_size_tablet=&#8220;23px&#8220; header_3_font_size_phone=&#8220;22px&#8220; header_2_font_size_tablet=&#8220;30px&#8220;]<\/p>\n<h2>Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der masetec GmbH<\/h2>\n<h3>\u00a7 1 Geltung<\/h3>\n<p data-start=\"198\" data-end=\"1003\">(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der masetec GmbH, Philosophenweg 1, 90518 Altdorf (im Folgenden \u201eLieferant\u201c genannt) erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die der Lieferant mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch \u201eK\u00e4ufer\u201c genannt) \u00fcber die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dft. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den K\u00e4ufer, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Der Lieferant schlie\u00dft nur Vertr\u00e4ge, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer (\u00a7 14 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen (\u00a7 310 Abs. 1 S. 1 BGB) ist. Mit Verbrauchern (\u00a7 13 BGB) werden keine Vertr\u00e4ge geschlossen.<\/p>\n<p data-start=\"1005\" data-end=\"1385\">(2) Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Lieferant ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Lieferant auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<h3>\u00a7 2 Angebot und Vertragsabschluss<\/h3>\n<p data-start=\"1432\" data-end=\"1711\">(1) Alle Angebote des Lieferanten sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Auftr\u00e4ge kann der Lieferant innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.<\/p>\n<p data-start=\"1713\" data-end=\"2252\">(2) Allein ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und K\u00e4ufer ist der geschlossene Kaufvertrag, einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollst\u00e4ndig wieder. M\u00fcndliche Zusagen des Lieferanten vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und m\u00fcndliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdr\u00fccklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.<\/p>\n<p data-start=\"2254\" data-end=\"2571\">(3) Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen der getroffenen Vereinbarungen einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mit Ausnahme von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Lieferanten nicht berechtigt, hiervon abweichende m\u00fcndliche Abreden zu treffen.<\/p>\n<p data-start=\"2573\" data-end=\"3369\">(4) Angaben des Lieferanten zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Ma\u00dfe, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handels\u00fcbliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zul\u00e4ssig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n<p data-start=\"3371\" data-end=\"4163\">(5) Der Lieferant beh\u00e4lt sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen sowie dem K\u00e4ufer zur Verf\u00fcgung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der K\u00e4ufer darf diese Gegenst\u00e4nde ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Lieferanten weder als solche noch inhaltlich Dritten zug\u00e4nglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat auf Verlangen des Lieferanten diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig an diesen zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren.<\/p>\n<h3>\u00a7 3 Preise und Zahlung<\/h3>\n<p data-start=\"135\" data-end=\"470\">(1) Die Preise gelten f\u00fcr den in den Auftragsbest\u00e4tigungen aufgef\u00fchrten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuz\u00fcglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Geb\u00fchren und anderer \u00f6ffentlicher Abgaben.<\/p>\n<p data-start=\"472\" data-end=\"774\">(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Lieferanten zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung g\u00fcltigen Listenpreise des Lieferanten (jeweils abz\u00fcglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).<\/p>\n<p data-start=\"776\" data-end=\"1254\">(3) Rechnungsbetr\u00e4ge sind innerhalb von drei\u00dfig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes in Textform vereinbart ist. Ma\u00dfgebend f\u00fcr das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Lieferant. Schecks gelten erst nach Einl\u00f6sung als Zahlung. Leistet der K\u00e4ufer bei F\u00e4lligkeit nicht, so sind die ausstehenden Betr\u00e4ge ab dem Tag der F\u00e4lligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen und weiterer Sch\u00e4den im Falle des Verzugs bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p data-start=\"1256\" data-end=\"1467\">(4) Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des K\u00e4ufers oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n<p data-start=\"1469\" data-end=\"1992\">(5) Der Lieferant ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Lieferanten durch den K\u00e4ufer aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis (einschlie\u00dflich aus anderen Einzelauftr\u00e4gen, f\u00fcr die derselbe Rahmenvertrag gilt) gef\u00e4hrdet wird.<\/p>\n<h3>\u00a7 4 Lieferung und Lieferzeit<\/h3>\n<p data-start=\"2034\" data-end=\"2069\">1) Lieferungen erfolgen ab Werk.<\/p>\n<p data-start=\"2071\" data-end=\"2487\">(2) Vom Lieferant in Aussicht gestellte Fristen und Termine f\u00fcr Lieferungen und Leistungen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.<\/p>\n<p data-start=\"2489\" data-end=\"2808\">(3) Der Lieferant kann \u2013 unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des K\u00e4ufers \u2013 vom K\u00e4ufer eine Verl\u00e4ngerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der K\u00e4ufer seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Lieferant gegen\u00fcber nicht nachkommt.<\/p>\n<p data-start=\"2810\" data-end=\"4138\">(4) Der Lieferant haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Lieferant nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Lieferant die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, ist der Lieferant zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem K\u00e4ufer infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Lieferant vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p data-start=\"4140\" data-end=\"4203\">(5) Der Lieferant ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn<\/p>\n<ul data-start=\"4204\" data-end=\"4540\">\n<li data-start=\"4204\" data-end=\"4302\">\n<p data-start=\"4206\" data-end=\"4302\">die Teillieferung f\u00fcr den K\u00e4ufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,<\/p>\n<\/li>\n<li data-start=\"4303\" data-end=\"4374\">\n<p data-start=\"4305\" data-end=\"4374\">die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und<\/p>\n<\/li>\n<li data-start=\"4375\" data-end=\"4540\">\n<p data-start=\"4377\" data-end=\"4540\">dem K\u00e4ufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Lieferant erkl\u00e4rt sich zur \u00dcbernahme dieser Kosten bereit).<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p data-start=\"4542\" data-end=\"4817\">(6) Ger\u00e4t der Lieferant mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist die Haftung des Lieferanten auf Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<h3>\u00a7 5 Erf\u00fcllungsort, Versand, Verpackung, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme<\/h3>\n<p data-start=\"210\" data-end=\"457\">(1) Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist Altdorf bei N\u00fcrnberg, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Lieferant auch die Installation, ist Erf\u00fcllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.<\/p>\n<p data-start=\"459\" data-end=\"555\">(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen des Lieferanten.<\/p>\n<p data-start=\"557\" data-end=\"1189\">(3) Die Gefahr geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs ma\u00dfgeblich ist) an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Dritten auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferant noch andere Leistungen (z. B. Versand oder Installation) \u00fcbernommen hat. Verz\u00f6gert sich der Versand oder die \u00dcbergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim K\u00e4ufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den K\u00e4ufer \u00fcber, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Lieferant dies dem K\u00e4ufer angezeigt hat.<\/p>\n<p data-start=\"1191\" data-end=\"1487\">(4) Lagerkosten nach Gefahr\u00fcbergang tr\u00e4gt der K\u00e4ufer. Bei Lagerung durch den Lieferanten betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenst\u00e4nde pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.<\/p>\n<p data-start=\"1489\" data-end=\"1700\">(5) Die Sendung wird vom Lieferanten nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des K\u00e4ufers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den oder sonstige versicherbare Risiken versichert.<\/p>\n<p data-start=\"1702\" data-end=\"1786\">(6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn<\/p>\n<ul data-start=\"1787\" data-end=\"2515\">\n<li data-start=\"1787\" data-end=\"1898\">\n<p data-start=\"1789\" data-end=\"1898\">die Lieferung und, sofern der Lieferant auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,<\/p>\n<\/li>\n<li data-start=\"1899\" data-end=\"2018\">\n<p data-start=\"1901\" data-end=\"2018\">der Lieferant dies dem K\u00e4ufer unter Hinweis auf die Abnahmefiktion mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,<\/p>\n<\/li>\n<li data-start=\"2019\" data-end=\"2289\">\n<p data-start=\"2021\" data-end=\"2289\">seit der Lieferung oder Installation zw\u00f6lf Werktage vergangen sind oder der K\u00e4ufer mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z. B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind, und<\/p>\n<\/li>\n<li data-start=\"2290\" data-end=\"2515\">\n<p data-start=\"2292\" data-end=\"2515\">der K\u00e4ufer die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines dem Lieferanten angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unm\u00f6glich macht oder wesentlich beeintr\u00e4chtigt, unterlassen hat.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<h3>\u00a7 6 Gew\u00e4hrleistung, Sachm\u00e4ngel<\/h3>\n<p data-start=\"2559\" data-end=\"2679\">(1) Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.<\/p>\n<p data-start=\"2681\" data-end=\"3706\">(2) Die gelieferten Gegenst\u00e4nde sind unverz\u00fcglich nach Ablieferung an den K\u00e4ufer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn dem Lieferanten nicht eine schriftliche M\u00e4ngelr\u00fcge hinsichtlich offensichtlicher M\u00e4ngel oder anderer M\u00e4ngel, die bei einer unverz\u00fcglichen, sorgf\u00e4ltigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem fr\u00fcheren Zeitpunkt, in dem der Mangel f\u00fcr den K\u00e4ufer bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne n\u00e4here Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist. Auf Verlangen des Lieferanten ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an den Lieferanten zur\u00fcckzusenden. Bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge verg\u00fctet der Lieferant die Kosten des g\u00fcnstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erh\u00f6hen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs befindet.<\/p>\n<p data-start=\"3708\" data-end=\"4146\">(3) Bei Sachm\u00e4ngeln der gelieferten Gegenst\u00e4nde ist der Lieferant nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zun\u00e4chst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unm\u00f6glichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verz\u00f6gerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der K\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.<\/p>\n<p data-start=\"4148\" data-end=\"4294\">(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Lieferanten, kann der K\u00e4ufer unter den in \u00a7 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.<\/p>\n<p data-start=\"4296\" data-end=\"5110\">(5) Bei M\u00e4ngeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Lieferant aus lizenzrechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden nicht beseitigen kann, wird der Lieferant nach seiner Wahl seine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen die Hersteller und Lieferanten f\u00fcr Rechnung des K\u00e4ufers geltend machen oder an den K\u00e4ufer abtreten. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen den Lieferanten bestehen bei derartigen M\u00e4ngeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Ma\u00dfgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. W\u00e4hrend der Dauer des Rechtsstreits ist die Verj\u00e4hrung der betreffenden Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen den Lieferanten gehemmt.<\/p>\n<p data-start=\"5112\" data-end=\"5440\">(6) Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn der K\u00e4ufer ohne Zustimmung des Lieferanten den Liefergegenstand \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der K\u00e4ufer die durch die \u00c4nderung entstehenden Mehrkosten der M\u00e4ngelbeseitigung zu tragen.<\/p>\n<p data-start=\"5442\" data-end=\"5593\">(7) Eine im Einzelfall mit dem K\u00e4ufer vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenst\u00e4nde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel.<\/p>\n<h3>\u00a7 7 Schutzrechte<\/h3>\n<p data-start=\"141\" data-end=\"483\">(1) Der Lieferant steht nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 7 daf\u00fcr ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverz\u00fcglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegen\u00fcber Anspr\u00fcche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.<\/p>\n<p data-start=\"485\" data-end=\"1214\">(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird der Lieferant nach seiner Wahl und auf seine Kosten den Liefergegenstand derart ab\u00e4ndern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erf\u00fcllt, oder dem K\u00e4ufer durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihm dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der K\u00e4ufer berechtigt, von dem Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers unterliegen den Beschr\u00e4nkungen des \u00a7 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.<\/p>\n<p data-start=\"1216\" data-end=\"1742\">(3) Bei Rechtsverletzungen durch vom Lieferanten gelieferte Produkte anderer Hersteller wird der Lieferant nach seiner Wahl seine Anspr\u00fcche gegen die Hersteller und Vorlieferanten f\u00fcr Rechnung des K\u00e4ufers geltend machen oder an den K\u00e4ufer abtreten. Anspr\u00fcche gegen den Lieferanten bestehen in diesen F\u00e4llen nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.<\/p>\n<p data-start=\"1744\" data-end=\"2139\">(4) F\u00fcr den Export von Neodym-Magneten in die USA, nach Kanada und Japan bestehen m\u00f6glicherweise patentrechtliche Einschr\u00e4nkungen. Der K\u00e4ufer wird vor einem Export in diese L\u00e4nder pr\u00fcfen, ob solche Einschr\u00e4nkungen bestehen. Eine Haftung des Lieferanten f\u00fcr das Bestehen solcher Rechte wird ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen der Abs\u00e4tze (1), (2) und (3) gelten in diesen F\u00e4llen nicht.<\/p>\n<h3>\u00a7 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens<\/h3>\n<p data-start=\"2202\" data-end=\"2558\">(1) Die Haftung des Lieferanten auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 8 eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p data-start=\"2560\" data-end=\"3199\">(2) Der Lieferant haftet nicht im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen M\u00e4ngeln freien Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem K\u00e4ufer die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Liefergegenstands erm\u00f6glichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des K\u00e4ufers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Sch\u00e4den bezwecken.<\/p>\n<p data-start=\"3201\" data-end=\"3731\">(3) Soweit der Lieferant gem\u00e4\u00df \u00a7 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die der Lieferant bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrs\u00fcblicher Sorgfalt h\u00e4tte voraussehen m\u00fcssen. Mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folge von M\u00e4ngeln des Liefergegenstands sind, sind au\u00dferdem nur ersatzf\u00e4hig, soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.<\/p>\n<p data-start=\"3733\" data-end=\"4034\">(4) Im Falle einer Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Ersatzpflicht des Lieferanten f\u00fcr Sachsch\u00e4den und daraus resultierende weitere Verm\u00f6genssch\u00e4den auf einen Betrag von 1.000.000,00 \u20ac je Schadensfall beschr\u00e4nkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.<\/p>\n<p data-start=\"4036\" data-end=\"4233\">(5) Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen des Lieferanten.<\/p>\n<p data-start=\"4235\" data-end=\"4500\">(6) Soweit der Lieferant technische Ausk\u00fcnfte gibt oder beratend t\u00e4tig wird und diese Ausk\u00fcnfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.<\/p>\n<p data-start=\"4502\" data-end=\"4754\">(7) Die Einschr\u00e4nkungen dieses \u00a7 8 gelten nicht f\u00fcr die Haftung des Lieferanten wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<h3>\u00a7 9 Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n<p data-start=\"163\" data-end=\"582\">(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und k\u00fcnftigen Forderungen des Lieferanten gegen den K\u00e4ufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung \u00fcber die vom Lieferanten gem\u00e4\u00df seines Angebotes gelieferten Vertragsprodukte (einschlie\u00dflich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschr\u00e4nkten Kontokorrentverh\u00e4ltnis).<\/p>\n<p data-start=\"584\" data-end=\"876\">(2) Die vom Lieferanten an den K\u00e4ufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Lieferanten. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.<\/p>\n<p data-start=\"878\" data-end=\"957\">(3) Der K\u00e4ufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich f\u00fcr den Lieferanten.<\/p>\n<p data-start=\"959\" data-end=\"1184\">(4) Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern. Verpf\u00e4ndungen und Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p data-start=\"1186\" data-end=\"2280\">(5) Wird die Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und f\u00fcr Rechnung des Lieferanten als Hersteller erfolgt und der Lieferant unmittelbar das Eigentum oder \u2013 wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigent\u00fcmer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache h\u00f6her ist als der Wert der Vorbehaltsware \u2013 das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verh\u00e4ltnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. F\u00fcr den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Lieferanten eintreten sollte, \u00fcbertr\u00e4gt der K\u00e4ufer bereits jetzt sein k\u00fcnftiges Eigentum oder \u2013 im vorgenannten Verh\u00e4ltnis \u2013 Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Lieferanten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so \u00fcbertr\u00e4gt der Lieferant, soweit die Hauptsache ihm geh\u00f6rt, dem K\u00e4ufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verh\u00e4ltnis.<\/p>\n<p data-start=\"2282\" data-end=\"3011\">(6) Im Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber \u2013 bei Miteigentum des Lieferanten an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil \u2013 an den Lieferanten ab. Gleiches gilt f\u00fcr sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerst\u00f6rung. Der Lieferant erm\u00e4chtigt den K\u00e4ufer widerruflich, die an den Lieferanten abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Lieferant darf diese Einzugserm\u00e4chtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.<\/p>\n<p data-start=\"3013\" data-end=\"3469\">(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pf\u00e4ndung, wird der K\u00e4ufer sie unverz\u00fcglich auf das Eigentum des Lieferanten hinweisen und den Lieferanten hier\u00fcber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu erm\u00f6glichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Lieferanten die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierf\u00fcr der K\u00e4ufer dem Lieferanten.<\/p>\n<p data-start=\"3471\" data-end=\"3697\">(8) Der Lieferant wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die H\u00f6he der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p data-start=\"3699\" data-end=\"3894\">(9) Tritt der Lieferant bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers \u2013 insbesondere Zahlungsverzug \u2013 vom Vertrag zur\u00fcck (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.<\/p>\n<h3>\u00a7 10 R\u00fccktritt und Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/h3>\n<p data-start=\"3948\" data-end=\"4255\">(1) Befindet sich der K\u00e4ufer mit der Erf\u00fcllung seiner vertraglichen Verpflichtungen in Verzug, so ist der Lieferant, unbeschadet seiner sonstigen vertraglichen Anspr\u00fcche und Rechte, berechtigt, die weitere Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen f\u00fcr den von ihm f\u00fcr angemessen gehaltenen Zeitraum zur\u00fcckzuhalten.<\/p>\n<p data-start=\"4257\" data-end=\"4515\">(2) Wenn der Lieferant objektiv begr\u00fcndete Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers hat, ist der Lieferant berechtigt, bis zur Stellung einer ausreichenden Sicherheit des K\u00e4ufers s\u00e4mtliche auf ihm beruhenden vertraglichen Verpflichtungen aufzuschieben.<\/p>\n<p data-start=\"4517\" data-end=\"4813\">(3) Kommt eine der Parteien ihren Verpflichtungen auch nach einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so ist die andere Partei berechtigt, den Vertrag zu k\u00fcndigen, ohne hieraus Schadensersatzanspr\u00fcche einer Partei gegen die andere entstehen.<\/p>\n<p data-start=\"4815\" data-end=\"5398\">(4) In den F\u00e4llen, in welchen der K\u00e4ufer seinen Betrieb einstellt, ein gerichtliches Abwicklungsverfahren oder eine Liquidation \u00fcber das Verm\u00f6gen des K\u00e4ufers durchgef\u00fchrt wird, ein (Antrag auf) Insolvenzverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen des K\u00e4ufers durchgef\u00fchrt wird oder ein Antrag dazu gestellt wird und\/oder das Land, in welchem sich seine Niederlassung befindet, auf eine Sanktionsliste gesetzt wird, ist der Lieferant berechtigt, die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, ohne dass dies zu einer Pflicht zur Leistung von Schadensersatz f\u00fchrt.<\/p>\n<p data-start=\"5400\" data-end=\"5609\">(5) In s\u00e4mtlichen vorgenannten F\u00e4llen, in welchen der Lieferant die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen aussetzt oder den Vertrag k\u00fcndigt, haftet der K\u00e4ufer dem Lieferanten gegen\u00fcber f\u00fcr s\u00e4mtliche Folgesch\u00e4den.<\/p>\n<h3>\u00a7 11 Exportkontrolle, Verpflichtungen des K\u00e4ufers<\/h3>\n<p data-start=\"177\" data-end=\"286\">(1) Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, im Zusammenhang mit unseren Leistungen folgende Gesch\u00e4fte zu unterlassen:<\/p>\n<ul data-start=\"287\" data-end=\"599\">\n<li data-start=\"287\" data-end=\"424\">\n<p data-start=\"289\" data-end=\"424\">Mit Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die auf einer Sanktionsliste nach EU-Verordnungen oder US-Exportvorschriften stehen;<\/p>\n<\/li>\n<li data-start=\"425\" data-end=\"448\">\n<p data-start=\"427\" data-end=\"448\">Mit Embargostaaten;<\/p>\n<\/li>\n<li data-start=\"449\" data-end=\"510\">\n<p data-start=\"451\" data-end=\"510\">F\u00fcr die die erforderliche Genehmigung nicht vorliegt; und<\/p>\n<\/li>\n<li data-start=\"511\" data-end=\"599\">\n<p data-start=\"513\" data-end=\"599\">Die im Zusammenhang mit ABC-Waffen oder milit\u00e4rischer Endverwendung erfolgen k\u00f6nnen.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p data-start=\"601\" data-end=\"965\">(2) Der K\u00e4ufer sichert ferner insbesondere zu, gelieferte G\u00fcter, soweit diese der Regelung des Art. 12g Verordnung (EU) 833\/2014 oder Art. 8g Verordnung (EG) 765\/2006 unterliegen, weder direkt noch indirekt in die Russische F\u00f6deration bzw. Belarus oder zur Verwendung in der Russischen F\u00f6deration bzw. Belarus zu verkaufen, zu exportieren oder wiederauszuf\u00fchren.<\/p>\n<p data-start=\"967\" data-end=\"1199\">(3) Der K\u00e4ufer wird sich nach besten Kr\u00e4ften bem\u00fchen, dass die vorstehenden Regelungen unter den Abs\u00e4tzen 1 und 2 nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette vereitelt werden, insbesondere nicht durch m\u00f6gliche Wiederverk\u00e4ufer.<\/p>\n<p data-start=\"1201\" data-end=\"1443\">(4) Der K\u00e4ufer muss einen angemessenen \u00dcberwachungsmechanismus einrichten und unterhalten, um Umgehungen der Regelung unter den Abs\u00e4tzen 1, 2 und 3 durch Dritte in der weiteren Handelskette oder durch m\u00f6gliche Wiederverk\u00e4ufer zu verhindern.<\/p>\n<p data-start=\"1445\" data-end=\"2270\">(5) Jeder Versto\u00df gegen die vorstehenden Regelungen der Abs\u00e4tze 1, 2, 3, 4 stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigt uns, die Lieferbeziehung mit sofortiger Wirkung zu beenden sowie bereits zugesagte Bestellungen unverz\u00fcglich zu stornieren. Dar\u00fcber hinaus hat der K\u00e4ufer uns von s\u00e4mtlichen Kosten, Anspr\u00fcchen Dritter sowie von sonstigen Nachteilen (z. B. Bu\u00dfgeldern) aufgrund der Verletzung einer Verpflichtung nach den vorstehenden Regelungen freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der K\u00e4ufer diese Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Weiterhin sind wir berechtigt, vom K\u00e4ufer eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 5 % des Verkaufspreises der Waren, die entgegen den Vorschriften dieser Regelung verkauft wurden, zu verlangen. Eventuell weiter bestehende Schadenersatzanspr\u00fcche bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p data-start=\"2272\" data-end=\"2581\">(6) Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, uns \u00fcber alle Verst\u00f6\u00dfe gegen die Regelungen der Abs\u00e4tze 1, 2, 3 und 4 zu unterrichten. Der K\u00e4ufer stellt auf Anforderung alle Informationen \u00fcber die Einhaltung der Verpflichtungen gem\u00e4\u00df den Regelungen unter den Abs\u00e4tzen 1, 2, 3 und 4 innerhalb von zwei Wochen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p data-start=\"2583\" data-end=\"2720\">(7) Wir werden die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde \u00fcber alle Zuwiderhandlungen gegen Regelungen der vorstehenden Abs\u00e4tze 1, 2, 3 und 4 unterrichten.<\/p>\n<h3>\u00a7 12 Exportbestimmungen<\/h3>\n<p data-start=\"2757\" data-end=\"3358\">(1) Wir behalten uns die Pr\u00fcfung exportrechtlicher Bestimmungen vor und liefern vorbehaltlich einer etwa erforderlichen beh\u00f6rdlichen Genehmigung (z. B. einer Ausfuhrgenehmigung). Wir werden hierzu alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um eine etwa erforderliche beh\u00f6rdliche Genehmigung zu beschaffen. Eine Garantie, dass uns die erforderliche beh\u00f6rdliche Genehmigung erteilt wird, \u00fcbernehmen wir jedoch nicht. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, uns bei der Beschaffung einer solchen zu unterst\u00fctzen und uns erforderliche Dokumente und Informationen in angemessenem Zeitraum zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p data-start=\"3360\" data-end=\"3946\">(2) Sollten uns die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Vertrages erforderlichen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen nicht innerhalb angemessener Zeit, l\u00e4ngstens jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss dieses Vertrages erteilt werden oder beschafft uns der K\u00e4ufer auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die f\u00fcr die Genehmigungserteilung erforderlichen Unterlagen nicht, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Wurden im Zeitpunkt der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung und auf Wunsch des K\u00e4ufers bereits Leistungen unsererseits get\u00e4tigt, so behalten wir einen Anspruch auf anteilige Verg\u00fctung.<\/p>\n<p data-start=\"3948\" data-end=\"4310\">(3) F\u00fcr den Fall, dass die erforderliche Genehmigung, wie vorab beschrieben, nicht erteilt wird, ist ein Anspruch auf Schadens- oder Aufwendungsersatz ausgeschlossen, es sei denn, die jeweilige Partei, gegen die ein solcher Anspruch geltend gemacht wird, hat die Nichterteilung der Genehmigung zu vertreten. \u00a7 12 Abs. 5 Satz 2 gilt in diesem Fall entsprechend.<\/p>\n<p data-start=\"4312\" data-end=\"4398\">(4) Die Beschaffung einer etwa erforderlichen Einfuhrgenehmigung obliegt dem K\u00e4ufer.<\/p>\n<p data-start=\"4400\" data-end=\"4966\">(5) Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, vor dem Export der durch uns direkt oder indirekt gelieferten G\u00fcter alle erforderlichen Pr\u00fcfma\u00dfnahmen (Sanktionslisten, Endverwendung, Embargobestimmungen etc.) zur Einhaltung der nationalen, internationalen und insbesondere US-(Re-)Exportkontrollvorschriften vorzunehmen und bei Bedarf die entsprechenden Genehmigungen bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden auf seine Kosten selbst einzuholen. Der K\u00e4ufer ist nicht berechtigt, Waren zur\u00fcckzugeben oder Schadenersatz zu verlangen, wenn ihm eine Exportgenehmigung beh\u00f6rdlich verweigert wird.<\/p>\n<h3>\u00a7 13 Compliance und ethisches Verhalten<\/h3>\n<p data-start=\"193\" data-end=\"492\">Wir haben uns als fairer Wettbewerber in einem freien Markt verpflichtet, mit Ehrlichkeit, Fairness und Rechtstreue den Schutz der internationalen Menschenrechte, die Einhaltung der Arbeitsnehmerschutzrechte, den Schutz der Umwelt und den Kampf gegen die internationale Korruption zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p data-start=\"494\" data-end=\"726\">Gleiches erwarten wir von dem K\u00e4ufer. Daher verpflichtet sich der K\u00e4ufer, jederzeit die auf ihn anwendbaren Gesetze einzuhalten. Dar\u00fcber hinaus verpflichtet sich der K\u00e4ufer, sich und seine Mitarbeitenden zu rechtstreuem Verhalten.<\/p>\n<h3>\u00a7 15 R\u00fcckverfolgbarkeit<\/h3>\n<p data-start=\"145\" data-end=\"577\">Sofern der K\u00e4ufer die von uns gelieferte Ware an Dritte weitergibt, wird er durch geeignete Ma\u00dfnahmen die R\u00fcckverfolgbarkeit der Ware sicherstellen. Er wird also insbesondere sicherstellen, dass im Falle einer aus produkthaftungsrechtlichen Gr\u00fcnden notwendig werdenden Ma\u00dfnahme (z. B. Produktr\u00fcckruf, Produktwarnung) die gelieferte Ware aufgefunden und deren letzter K\u00e4ufer von solchen Ma\u00dfnahmen unverz\u00fcglich erreicht werden kann.<\/p>\n<p data-start=\"579\" data-end=\"864\">Sofern der K\u00e4ufer die von uns gelieferte Ware nicht an Dritte weitergibt, sondern in seinem Betrieb nutzt oder verbraucht, wird er ebenfalls sicherstellen, dass im Falle einer notwendigen Ma\u00dfnahme gem\u00e4\u00df Satz 2 noch auf Lager oder in Gebrauch befindliche Ware aufgefunden werden kann.<\/p>\n<h3>\u00a7 16 Datenschutz<\/h3>\n<p data-start=\"894\" data-end=\"1422\">(1) Die Verantwortung f\u00fcr die von den jeweiligen Parteien verarbeiteten Daten obliegt allein der die Daten jeweils verarbeitenden Partei. Die Parteien garantieren sich gegenseitig, dass der Inhalt, die Nutzung und\/oder die Verarbeitung der Daten nicht rechtswidrig sind und diese die Rechte Dritter nicht verletzen. Insbesondere m\u00fcssen vor allem die Verarbeitung sowie der Schutz personenbezogener Daten im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften, vor allem mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), stehen.<\/p>\n<p data-start=\"1424\" data-end=\"1702\">(2) Dar\u00fcber hinaus garantieren die jeweiligen Parteien, dass die Nutzung, Speicherung und\/oder Verarbeitung vertraulicher Informationen vertraulich ist sowie im Einklang mit den geltenden Rechten und Pflichten bzgl. der Vertraulichkeit sowie der Pers\u00f6nlichkeitsrechte erfolgt.<\/p>\n<h3>\u00a7 17 Vertraulichkeit und geistiges Eigentum<\/h3>\n<p data-start=\"183\" data-end=\"498\">(1) Die Parteien sind verpflichtet, sowohl w\u00e4hrend als auch nach der Erf\u00fcllung ihrer Verpflichtungen s\u00e4mtliche gewerblichen sowie technischen Informationen sowie das Know-how, wie z. B. Angaben zu Produkten, Preisen, Kunden sowie Lieferanten (im Folgenden: \u201eVertrauliche Informationen\u201c), vertraulich zu behandeln.<\/p>\n<p data-start=\"500\" data-end=\"1589\">(2) S\u00e4mtliche geistigen Eigentumsrechte an den w\u00e4hrend der Erf\u00fcllung eines Vertrages hergestellten und\/oder vom Lieferanten gelieferten G\u00fctern und\/oder Leistungen, einschlie\u00dflich u. a. s\u00e4mtlicher Urheberrechte, Rechte an Datenbanken und Entw\u00fcrfen, Rechte an Know-how, Patente und Rechte an Erfindungen, Informationen, Inhalten, Materialien, Daten oder Verfahren (in s\u00e4mtlichen F\u00e4llen, und zwar ungeachtet, ob eingetragen oder nicht, sowie einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Rechte zur Anmeldung dieser zur Eintragung), liegen beim Lieferanten, verbleiben bei diesem und\/oder werden zu dessen Eigentum. S\u00e4mtliches geistiges Eigentum und\/oder vertrauliche Informationen enthaltende Datentr\u00e4ger bleiben oder werden zum Eigentum des Lieferanten und d\u00fcrfen ohne ausdr\u00fcckliche Genehmigung nicht kopiert, gegen\u00fcber Dritten offengelegt oder auf eine sonstige Art genutzt werden, unabh\u00e4ngig davon, ob aufseiten des K\u00e4ufers Kosten f\u00fcr die Erstellung oder Bereitstellung dieser Informationen geleistet wurden. Der K\u00e4ufer gibt diese Tr\u00e4ger auf erstes schriftliches Verlangen des Lieferanten an diesen zur\u00fcck.<\/p>\n<p data-start=\"1591\" data-end=\"1661\">(3) Der Lieferant ist berechtigt, den Nutzer als Referenz anzugeben.<\/p>\n<p data-start=\"1663\" data-end=\"1794\">(4) Sofern und soweit notwendig wird dem K\u00e4ufer vom Lieferanten hiermit eine Lizenz zur Nutzung der G\u00fcter und Leistungen erteilt.<\/p>\n<h3>\u00a7 18 Gerichtsstand, anwendbares Recht<\/h3>\n<p data-start=\"1845\" data-end=\"2218\">(1) Gerichtsstand f\u00fcr alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen dem Lieferanten und dem K\u00e4ufer ist nach Wahl des Lieferanten N\u00fcrnberg oder der Sitz des K\u00e4ufers. F\u00fcr Klagen gegen den Lieferanten ist N\u00fcrnberg ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde bleiben von dieser Regelung unber\u00fchrt.<\/p>\n<p data-start=\"2220\" data-end=\"2478\">(2) Die Beziehungen zwischen dem Lieferanten und dem K\u00e4ufer unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.<\/p>\n<h3>\u00a7 19 Schlussbestimmungen<\/h3>\n<p data-start=\"116\" data-end=\"846\">(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine wirksame oder durchf\u00fchrbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung zu setzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am n\u00e4chsten kommt. Entsprechendes gilt f\u00fcr die Ausf\u00fcllung von Vertragsl\u00fccken. Sollte eine Teilklausel unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Restklausel unber\u00fchrt, soweit sie inhaltlich von der Teilklausel trennbar, im \u00dcbrigen aus sich heraus verst\u00e4ndlich ist und im Gesamtgef\u00fcge des Vertrages eine verbleibende sinnvolle Regelung ergibt.<\/p>\n<p data-start=\"848\" data-end=\"1114\">(2) Die Vertragsparteien sind gegenseitig verpflichtet, alle zumutbaren Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung des mit dem Vertrag verfolgten Zwecks erforderlich sind, und alles zu unterlassen, was die Erreichung und die Erhaltung des Vertrages beeintr\u00e4chtigt.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; use_background_color_gradient=&#8220;on&#8220; background_color_gradient_direction=&#8220;90deg&#8220; background_color_gradient_stops=&#8220;#002b57 0%|#185ea7 99%&#8220; custom_padding=&#8220;60px||60px||true|&#8220; locked=&#8220;off&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; width=&#8220;90%&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; header_2_text_align=&#8220;center&#8220; header_2_text_color=&#8220;#FFFFFF&#8220; header_2_font_size=&#8220;45px&#8220; header_4_text_align=&#8220;center&#8220; header_4_text_color=&#8220;#FFFFFF&#8220; header_4_font_size=&#8220;45px&#8220; custom_margin=&#8220;||19px|||&#8220; header_2_font_size_tablet=&#8220;40px&#8220; header_2_font_size_phone=&#8220;33px&#8220; header_2_font_size_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; header_4_font_size_tablet=&#8220;40px&#8220; header_4_font_size_phone=&#8220;24px&#8220; header_4_font_size_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<h4>Welches Produkt suchen Sie?<\/h4>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_color=&#8220;#FFFFFF&#8220; width=&#8220;70%&#8220; max_width=&#8220;500px&#8220; custom_margin=&#8220;0px||||false|false&#8220; custom_padding=&#8220;0px|0px|0px|0px|false|false&#8220; border_radii=&#8220;on|50px|50px|50px|50px&#8220; border_width_all=&#8220;2px&#8220; border_color_all=&#8220;#e62139&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_search placeholder=&#8220;#Schlagwort eingeben oder Artikelnummer eingeben \ud83d\udd0d &#8220; placeholder_color=&#8220;rgba(59,59,58,0.5)&#8220; _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; form_field_background_color=&#8220;#FFFFFF&#8220; max_width=&#8220;520px&#8220; module_alignment=&#8220;center&#8220; custom_padding=&#8220;1em|30px|1em|50px|true|false&#8220; border_radii=&#8220;off|3px|0px|0px|&#8220; border_width_all=&#8220;0px&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_search][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungenAllgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der masetec GmbH \u00a7 1 Geltung (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der masetec GmbH, Philosophenweg 1, 90518 Altdorf (im Folgenden \u201eLieferant\u201c genannt) erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. 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